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   VGH Hessen, 22.02.2018 - 7 A 336/16.Z   

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https://dejure.org/2018,7232
VGH Hessen, 22.02.2018 - 7 A 336/16.Z (https://dejure.org/2018,7232)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22.02.2018 - 7 A 336/16.Z (https://dejure.org/2018,7232)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22. Februar 2018 - 7 A 336/16.Z (https://dejure.org/2018,7232)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs 2, Satzung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande Hessen RAVG
    Recht der Rechtsanwälte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Recht der Rechtsanwälte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufsunfähigkeitsrente; Beschluss der Vertreterversammlung; Rentnerprivileg; Richtlinienbestimmung; Satzung; ungekürzte Rente; Versorgungsausgleich; Versorgungswerk der Rechtsanwälte; Vertrauensschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 1020
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus VGH Hessen, 22.02.2018 - 7 A 336/16
    Soweit der Vollzug des Versorgungsausgleichs, erstmals mit der Vorschrift des § 1587 BGB durch das 1. EheRG vom 14. Juni 1976 (BGBl. I S. 1421) zum 1. Juli 1977 eingeführt, durch Kürzung von Renten und Anwartschaften in die versorgungsrechtliche Position des Ausgleichspflichtigen eingreift, handelt es sich wegen der grundrechtlichen Verbürgungen in Art. 6 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 2 GG um eine grundsätzlich zulässige Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfG, Urteil vom 28. Februar 1980 - 1 BvL 17/77 u.a. -, BVerfGE 53, 257-313, Rn. 147 - 159, juris).

    b) Von dem sofortigen und endgültigen Vollzug des Versorgungsausgleichs mit Wirksamkeit der familiengerichtlichen Entscheidung hatte der Gesetzgeber im Renten- und Versorgungsrecht für den Fall abgesehen, dass in diesem Zeitpunkt bereits ein Anspruch des Ausgleichspflichtigen auf eine Versorgung bestand (vgl. BVerfG, Urteil vom 28. Februar 1980 - 1 BvL 17/77 -, BVerfGE 53, 257-313, Rn. 172, juris).

  • VG Darmstadt, 03.12.2015 - 3 K 503/13

    "Rentnerprivileg" bei Rechtsanwälten

    Auszug aus VGH Hessen, 22.02.2018 - 7 A 336/16
    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 3. Dezember 2015 - 3 K 503/13.DA - wird abgelehnt.

    Die am 19. April 2013 erhobene und auf Aufhebung der Bescheide vom 25. Oktober 2012 und 16. Januar 2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 19. März 2013 sowie auf Neuberechnung der Rente des Klägers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts und Neubescheidung gerichtete Klage hat das Verwaltungsgericht durch Urteil vom 3. Dezember 2015 - 3 K 503/13.DA - abgewiesen.

  • BGH, 09.10.1997 - III ZR 4/97

    Drittbezogenheit der Amtspflichten eines Versorgungsträgers im Verfahren zum

    Auszug aus VGH Hessen, 22.02.2018 - 7 A 336/16
    Denn die Frage der Haftung für im familiengerichtlichen Verfahren erteilte falsche Auskünfte des Versorgungsträgers ist höchstgerichtlich geklärt (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 1997, - III ZR 4/97 -, juris).
  • BVerfG, 11.12.2014 - 1 BvR 1485/12

    Abschaffung des sogenannten Rentnerprivilegs im Rahmen der Strukturreform des

    Auszug aus VGH Hessen, 22.02.2018 - 7 A 336/16
    Der ausgleichspflichtige Ehegatte erhält bei Eintritt in den Ruhestand grundsätzlich nur noch um den Versorgungsausgleich gekürzte Ruhestandsbezüge, und zwar unabhängig davon, ob der ausgleichsberechtigte Ehegatte seinerseits schon eine Rente bezieht oder nicht (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Nichtannahmebeschluss vom 11. Dezember 2014 - 1 BvR 1485/12 -, Rn. 16, juris).
  • BVerwG, 26.06.2007 - 1 WB 12.07

    Laufbahn; Eignung; Verwaltungspraxis; Selbstbindung.

    Auszug aus VGH Hessen, 22.02.2018 - 7 A 336/16
    Sowohl eine durch Verwaltungsvorschriften gesteuerte als auch eine rein tatsächliche Verwaltungsübung können grundsätzlich aus sachgerechten Erwägungen - ohne Verstoß gegen Vertrauensschutzaspekte - für die Zukunft geändert werden, auch wenn die Betroffenen gegenüber der bisherigen Praxis benachteiligt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Juni 2007 - BVerwG 1 WB 12.07 -, Rn. 29, juris, m.w.N.).
  • BVerwG, 05.11.1998 - 2 A 3.98

    Mietzuschußsonderregelung des Bundesnachrichtendienstes (MZSR);

    Auszug aus VGH Hessen, 22.02.2018 - 7 A 336/16
    Verwaltungsvorschriften stehen unter dem Vorbehalt ihrer Änderung und begründen deswegen grundsätzlich keinen Vertrauensschutz für die Zukunft (vgl. BVerwG, Urteil vom 05. November 1998 - BVerwG 2 A 3.98 -, Rn. 12, juris).
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